Beratung
Wir wissen aufgrund unserer langjährigen Erfahrung, dass Geschädigte meistens weder von gegnerischen Haftpflichtversicherungen, noch von eigenen Versicherungen das erhalten was ihnen zusteht. Sehr häufig kommt es zu unberechtigten Kürzungen der Leistungen und viel zu niedrigen Abfindungsangeboten mit denen auch gleich zukünftige Ansprüche abgegolten werden sollen. Dies gilt insbesondere für das Schmerzensgeld, Erwerbsschäden, Haushaltsführungsschäden, Invaliditätsleistungen, Rentenansprüche. Deshalb ist umfangreiche Beratung, auch in Kostenfragen, unser oberstes Gebot: Damit Sie gut informiert entscheiden können.
Vertretung
Wir vertreten Ihre Interessen außergerichtlich, und falls notwendig gerichtlich, durch die Geltendmachung Ihrer Ansprüche gegenüber Unfallgegner, Haftpflichtversicherungen und Ihren eigenen Versicherungen.